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Gleichwertigkeitsprüfung Medizin: Fachliche Qualifikationen als ausländischer Arzt nachweisen

Ärztinnen und Ärzte aus dem Ausland werden in Deutschland dringend gesucht. Dennoch müssen sie ein strenges Anerkennungsverfahren durchlaufen, um hier arbeiten zu dürfen. Wichtige Bausteine dabei: Die Gleichwertigkeitsprüfung Medizin und die Kenntnisprüfung.

Was ist die Gleichwertigkeitsprüfung Medizin?

Ärztinnen und Ärzte, die in Deutschland studiert haben, erhalten nach erfolgreich abgeschlossenem Medizinstudium ihre Approbation. Nur mit dieser vom Staat erteilten Berufserlaubnis, dürfen sie sich offiziell „Ärztin“ oder „Arzt“ nennen und eigenständig Patientinnen und Patienten behandeln. Wenn Sie als ausländische Ärztin oder als ausländischer Arzt in Deutschland arbeiten möchten, müssen Sie in dem Bundesland, in dem Sie zukünftig arbeiten möchten, Ihre Approbation bei der zuständigen Landes- bzw. Bezirksregierung beantragen. Die Behörde prüft dann im Rahmen der Gleichwertigkeitsprüfung Medizin, ob die in Ihrem Land durchlaufenen Ausbildungsinhalte mit den deutschen Standards gleichwertig sind.

Erfolgreiche Gleichwertigkeitsprüfung Medizin – auch eine Frage des Herkunftslandes

Beim Approbationsprozess unterscheiden deutsche Behörden zwischen zwei Gruppen: Ausländischen Ärztinnen und Ärzten, die ihr Medizinstudium in der EU, im europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz absolviert haben, und andererseits solchen, die ihr Medizinstudium in einem Drittstaat erlangt haben.

Wenn Sie zu den Ärztinnen und Ärzten aus der ersten Gruppe gehören, haben Sie als EU-Bürger automatisch eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für Deutschland. Bei der Beantragung Ihrer Approbation wird die Gleichwertigkeit Ihrer Ausbildungsinhalte fast immer festgestellt. Beim Vorhandensein aller weiteren erforderlichen Unterlagen, wie zum Beispiel dem Nachweis über die erfolgreich bestandene Fachsprachprüfung Medizin, werden Sie Ihre Approbation in der Regel problemlos erhalten.

Kenntnisprüfung für Ärztinnen und Ärzte aus Drittstaaten

Auch wenn Sie Ihr Medizinstudium in einem Drittstaat (Staat, der nicht der Europäischen Union bzw. dem Europäischen Wirtschaftsraum angehört) absolviert haben, werden im Rahmen einer Gleichwertigkeitsprüfung Medizin die Ausbildungsinhalte aus dem Medizinstudium Ihres Heimatlandes mit denjenigen in Deutschland verglichen. In der Regel wird von den deutschen Behörden jedoch festgestellt, dass die Studieninhalte von Ärztinnen und Ärzten aus Drittstaaten nicht mit den Inhalten des Medizinstudiums in Deutschland gleichwertig sind. Möchten Sie dennoch die deutsche Approbation und damit die Berufserlaubnis für Deutschland erhalten, müssen Sie eine Kenntnisprüfung in der Medizin ablegen.

Auswahl an Bildungseinrichtungen, die Sie auf die Kenntnisprüfung zur Erlangung der Approbation in Deutschland vorbereiten

Informieren Sie sich in diesem Fall bei der für Sie zuständigen Landes- bzw. Bezirksregierung, ob Sie sich für die Kenntnisprüfung extra anmelden müssen, oder ob diese Sie schon im Nachgang an die Gleichwertigkeitsprüfung Medizin dafür vorgemerkt hat.

Die Kenntnisprüfung besteht aus einer praktischen und einer theoretischen Prüfung. Dabei liegt der Schwerpunkt auf den Fächern Innere Medizin und Chirurgie. Darüber hinaus werden auch die Bereiche Allgemeinmedizin, Notfallmedizin, Radiologie und Pharmakologie sowie rechtliche Aspekte der ärztlichen Berufsausübung abgefragt.

Da die Kenntnisprüfung, sollte sie nicht bestanden werden, maximal nur zweimal wiederholt werden kann und auch mit Prüfungsgebühren verbunden ist, empfiehlt es sich, an einem Vorbereitungskurs einer darauf spezialisierten Bildungseinrichtung teilzunehmen.

Fragen Sie Ihre Kolleginnen und Kollegen

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Bildquelle: © getty images/Yaroslav Olieinikov

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Eva Hoppmann

Eva Hoppmann

berichtet für Arzt im Beruf über Wissenswertes rund um Karriere, Praxismanagement und Work-Life-Balance.

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